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   VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575   

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VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575 (https://dejure.org/2013,15058)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575 (https://dejure.org/2013,15058)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20. März 2013 - RN 8 K 11.30575 (https://dejure.org/2013,15058)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (41)

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575
    Dieser stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. nur EGMR; Große Kammer, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06, Saadi - NVwZ 2008, 1330 Rn. 125 ff.).

    Es gelten nicht die strengen Maßstäbe, die bei fehlender Vorverfolgung anzulegen sind (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06, Saadi - a.a.O. Rn. 128 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575
    4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG ist Ausdruck des auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Asylgrundrecht zugrunde liegenden Gedankens, die Zumutbarkeit der Rückkehr danach differenzierend zu beurteilen, ob der Kläger bereits verfolgt worden ist oder nicht (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341, 360 f., dem folgend Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, stRspr.).

    Droht diese Gefahr nur in einem Teil des Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den oben dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren (zu den Prognosemaßstäben im Einzelnen vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 2.7.1980 Az. 1 BvR 147/80, BvR 181/80, 1 BvR 182/80 ; Beschlüsse des BVerfG vom 10.7.1989 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 1961/86 ; Urteil des BVerwG vom 17.1.1989 Az. 9 C 62/8784 ).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 08.09.2011 Az. 10 C 14.10 und vom 24.06.2008 Az. 10 C 43.07 ) handelt es sich beim unionsrechtlichen Abschiebungsschutz um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist.

    Auf die Urteile des BVerwG vom 08.09.2011 Az. 10 C 14.10 und vom 24.06.2008 Az. 10 C 43.07 wird Bezug genommen.

  • VG Saarlouis, 13.07.2021 - 3 K 2034/19

    Asylverfahren: Glaubhaftigkeit eines Vortrags eines Asylbewerbers hinsichtlich

    Behördliche Maßnahmen, die es dem angeblich Verfolgten dagegen erst ermöglichen, sich dem Zugriff des Staates zu entziehen, wie beispielsweise die Ausstellung eines Reisepasses sowie die Gewährung der legalen Ausreise über einen offiziellen Grenzübergang, sind daher regelmäßig als gewichtiges Indiz dafür zu werten, dass eine staatliche Verfolgungsabsicht tatsächlich nicht besteht [Vgl. die Rspr. der Kammer, Urteile vom 21.05.2021 -3 K 543/20, 3 K 759/20 und 3 K 315/21-; siehe auch VG Regensburg, Urteil vom 20.3.2013 - RN 8 K 11.30575 -, juris (Rdnr. 146); VG Minden, z.B. Urteile vom 8.12.2017 - 6 K 6049/16.A - und vom 10.5.2019 - 6 K 6957/17.A - sowie vom 07.06.2019 -6 K 5071/17.A- Tadschikistan betreffend.].
  • VG Saarlouis, 21.05.2021 - 3 K 315/21

    Einzelfall tadtschikischer Asylbewerber, bei dem die Voraussetzungen eines

    Behördliche Maßnahmen, die es dem angeblich Verfolgten dagegen erst ermöglichen, sich dem Zugriff des Staates zu entziehen, wie beispielsweise die Ausstellung eines Reisepasses sowie die Gewährung der legalen Ausreise über einen offiziellen Grenzübergang, sind daher regelmäßig als gewichtiges Indiz dafür zu werten, dass eine staatliche Verfolgungsabsicht tatsächlich nicht besteht [Vgl. VG Regensburg, Urteil vom 20.3.2013 - RN 8 K 11.30575 -, juris (Rdnr. 146); VG Minden, z.B. Urteile vom 8.12.2017 - 6 K 6049/16.A - und vom 10.5.2019 - 6 K 6957/17.A - sowie vom 07.06.2019 -6 K 5071/17.A- Tadschikistan betreffend.].
  • VG Saarlouis, 21.05.2021 - 3 K 759/20

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren

    Behördliche Maßnahmen, die es dem angeblich Verfolgten dagegen erst ermöglichen, sich dem Zugriff des Staates zu entziehen, wie beispielsweise die Ausstellung eines Reisepasses sowie die Gewährung der legalen Ausreise über einen offiziellen Grenzübergang, sind daher regelmäßig als gewichtiges Indiz dafür zu werten, dass eine staatliche Verfolgungsabsicht tatsächlich nicht besteht [Vgl. VG Regensburg, Urteil vom 20.3.2013 - RN 8 K 11.30575 -, juris (Rdnr. 146); VG Minden, z.B. Urteile vom 8.12.2017 - 6 K 6049/16.A - und vom 10.5.2019 - 6 K 6957/17.A - sowie vom 07.06.2019 -6 K 5071/17.A- Tadschikistan betreffend.].
  • VG Minden, 07.06.2019 - 6 K 5071/17
    vgl. VG Regensburg, Urteil vom 20.3.2013 - RN 8 K 11.30575 -, juris (Rdnr. 146); VG Minden, z.B. Urteile vom 8.12.2017 - 6 K 6049/16.A - und vom 10.5.2019 - 6 K 6957/17.A -.
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